1 /Die europäische Gesetzgebung (E.E.C. Directive 96/53) stellt Anforderungen an die Länge und Breite des Transports auf der Straße. Die Gesamtlänge vom Königszapfen des Aufliegers bis zur Rückseite des Containers darf nicht mehr als 12.000 mm betragen. Der standardmäßige (maritime) 45-ft-Container passt mit einem Überstand von 8 cm an der Rückseite nicht in die genannte EU-Gesetzgebung. Eine Lobby, um die Gesetzgebung zu ändern, ist gescheitert.
2 /Den Container einfach nach vorne zu schieben ist keine Lösung. In dem Fall verursacht der sogenannte Königszapfen Probleme. Der Container muss an der Vorderseite innerhalb eines Radius von 2040 mm um diesen Königszapfen bleiben. Die Lösung ist ein Container mit abgeschrägtem Eurocasting, wodurch der Container ganz in die europäische Gesetzgebung passt und für den intermodalen Transport geeignet ist.
EU-Richtlinie 96/53 stellt zudem Anforderungen an die Höhe des Aufliegers und der damit zu transportierenden Container. Diese ist auf 4000 mm begrenzt. Wenn man die 1.105 mm für das fünfte Rad des Aufliegers und die 120 mm für den Hals des Trailers abzieht, bleiben für den Container 2.775 mm übrig. Das patentierte Gooseneck-Chassis und die entsprechende Unterkonstruktion des Containers (Gooseneck-Tunnel) sorgen dafür, dass ein Platz von 2.895 mm übrigbleibt. Genug für einen pallet-wide Highcube-Container (9'6").
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